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Dienstleistungen
Unser Büro deckt das gesamte Leistungsbild der Honoraranordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)  im Bereich der elektrotechnischen Anlagen, aufzugs- und fördertechnischen  Anlagen sowie Kommunikations- und Beleuchtungsanlagen ab.
Für öffentliche Auftraggeber arbeiten wir auf der Grundlage der RBBau und der ABau.
 
Beratung
 
•    Begutachtung von elektrotechnischen Anlagen
•    Technische Bestandsaufnahmen
•    Erstellung von Modernisierungskonzepten Baukostenermittlungen
•    Erarbeiten von wirtschaftlich günstigen Lösungen für Neuanlagen und Erweiterungen
•    Unterstützung und Mitarbeit bei der Beantragung von öffentlichen Investitionsfördermitteln
 
Planung

•    mit Behörden, Energieversorgungsunternehmen sowie Kommunikations- und Dienstleistungsanbietern
•    Vorbereitende Beratung von Bauherren, Auftraggebern, Architekten, Mietern und Nutzer für die
     Durchführung von Baumaßnahmen
•    Konzepterstellung für elektrotechnische und informationstechnischer Erschließung von Gebäuden
•    Vorentwurfs-, Entwurfs- und Ausführungsplanung von Energieversorgungsanlagen, Netze und Anlagen der
     Stark- und Schwachstromtechnik, von Blitzschutzanlagen, von Aufzugs- und Förderanalgen, von technischen
     Gebäudeanlagen mit Steuerungs- und Regelungstechnik, dem Einsatz innovativer Lichtsteuerungen,
     Kommunikations-, Warn- und Alarmanlagen (Einbruch, Brand, Zutritt, Video, Gefahrenmanagement)
•    Ausarbeitung von Leistungsverzeichnissen und Funktionalbeschreibungen
 
Bauleitung

•    Mitwirkung bei der Vergabe und Submission,
•    Prüfen von Angeboten und Erstellen von Preisspiegeln, Mitwirkung bei der Verhandlung mit Anbietern
•    Erstellen von Vergabevorschlägen und Vorbereitung der Beauftragung
•    Erarbeiten von Bauzeiten- und Bauablaufplänen
•    Mieterbetreuung während der Baumaßnahme
•    Mitarbeit bei der Erstellung von Zahlungsplänen für die Rechnungslegung
•    Koordinierung mit anderen Gewerken und Überwachung der Bauausführung
•    Prüfen von Aufmaßen und Rechnungen
•    Vorbereitung und Teilnahme an behördlichen Abnahmen
•    Durchführung von Teil- und Schlussabnahmen
•    Qualitätssicherung der erbrachten Leistungen während der Gewährleistungszeit und Kontrolle der
      Mängelbeseitigungen